Archiv der Kategorie: Allgemein

„Sozialverbände: Sparpläne des Bundes haben „dramatische Folgen'“ – Ein Beitrag der Stuttgarter Nachrichten

20.09.2023

Mit den massiven Einsparungen bei der Migrationsberatung beschäftigt sich ein Beitrag der Stuttgarter Nachrichten. Trotz steigenden Beratungsbedarfes von Geflüchteten und anderen Migranten, sollen im Haushaltsentwurf der Bundesregierung 30 Prozent in dem Bereich gekürzt werden. Welche Auswirkungen dies hat und wie Beteiligte die Entscheidung wahrnehmen, können Sie unter folgendem Link nachlesen: 

Stuttgarter Wohlfahrtspflege warnt: Sozialträger: Sparpläne des Bundes haben „dramatische Folgen“ – Stuttgart (stuttgarter-nachrichten.de)


 

 

 

Zum bundesweiten Aktionstag der Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen (MBE)

13.09.2023

PRESSEMITTEILUNG PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND

Zum bundesweiten Aktionstag der Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen (MBE) am 13.09.2023

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert Ausbau und Regelfinanzierung der Migrationsberatung in Baden-Württemberg

Laut Ministerium der Justiz und für Migration kamen 28.000 Asylsuchende im Jahr 2022 nach Baden-Württemberg. Das sind doppelt so viele wie im Vorjahr. Hinzu kamen seit Ausbruch des Krieges im Februar 2022 167.000 Ukrainer*innen (Stand Ende Juni 2023) sowie rund 3.400 Geflüchtete aus humanitären Gründen (2022). Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen (MBE) spielt bei der erfolgreichen sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration eine entscheidende Rolle. Deshalb fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg anlässlich des bundesweiten Aktionstags der Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen (MBE) (13.09.) den Ausbau und eine verbindliche Regelfinanzierung des Migrationsberatungsangebots. 

„Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen (MBE) ist ein umfassendes, qualifiziertes, interkulturelles und niederschwelliges Angebot für Neuzuwander*innen. Sie unterstützt bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, Vermittlung in einen Deutsch- und Integrationskurs, Anerkennung von Schulabschlüssen und Ausbildungen, Fragen zu Gesundheitsversorgung, Schule und Kita oder hilft im Umgang mit Ämtern und Behörden. Die von der Bundesregierung vorgesehenen drastischen Kürzungen in der Migrationsberatung von rund 30 Prozent stehen im Hinblick auf die steigenden Flüchtlingszahlen in absolutem Widerspruch zum vermehrten Beratungsbedarf“, erklärt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Hinzu komme, dass seit Beginn des Jahres 2023 durch neue gesetzliche Bestimmungen wie das Chancenaufenthaltsrecht mehr Menschen Zugang zum Beratungsangebot erhalten. „Dies macht den Ausbau des Angebotes in der Migrationsberatung sowie eine verbindliche Regelfinanzierung dringend erforderlich. Kürzungen, die zum Rückbau des Beratungsangebotes führen, gefährden eine erfolgreiche Integration und sind gesellschaftlich nicht zu verantworten“, so Dürig.  

Anlässlich des bundesweiten MBE-Aktionstags hat der Paritätische gemeinsam mit Paritätischen Migrationsberatungsstellen einen Videoclip „Was macht Migrationsberatung aus?“ produziert. Das Video gibt Einblicke in die wichtige Integrationsarbeit der MBE und lässt Berater*innen und Klient*innen zu Wort kommen.

Zum Videoclip https://youtu.be/X_614J5k578

Näheres über die Auswirkungen der Kürzungen, über die Arbeit der MBE und Zahlen und Fakten können Sie im Factsheet nachlesen!


 

 

Podiumsdiskussion zum Thema Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

13.09.2023

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Zum Abschluss der Kampagne https://www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz/

lädt das Stuttgarter Aktionsbündnis Menschenrechte und Flucht (SAMFT) Expert:innen und Politiker:innen am Donnerstag, 12.10.23 ab 19 Uhr in das Haus der Geschichte. Unter der Moderation von Frau Souad Lamroubal, Autorin und Fachexpertin für Migration, Integration und Bildung, werden diskutiert Fragen zur Effizienz der Migrationssteuerung, zu menschenrechtlichen Verpflichtungen in der Ausgestaltung des Gesetzes, zu Kosten für die Steuerzahler und letztlich die Frage, ob dieses Gesetz noch zeitgemäß ist oder weg kann, wie es die Kampagne fordert.

Die Veranstaltung ist öffentlich. Weitere Informationen und Anmeldemodalitäten finden Sie hier:

https://fluechtlingsrat-bw.de/veranstaltungen/stuttgart-podiumsdiskussion-asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen/

SAMFT – Stuttgarter Aktionsbündnis Menschenrechte und Flucht
c/o Regine Koch-Bah, regine.bah@gmail.com
Tel. 01575 52 42 631
Lessingstr. 10, 70734 Fellbach


 

 

Warum üben wir Kritik an den aktuellen Plänen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)?

08.08.2023

Kein Mensch flieht ohne Grund. Die Menschen setzen dabei ihr Leben aufs Spiel, denn sichere Einreisewege gibt es nicht. Vor Krieg und Verfolgung fliehende Menschen werden als illegal diffamiert. Die Unterbringung der schutzsuchenden Menschen in Haftlagern sowie die Legalisierung gewaltsamer Pushbacks[1] ist menschenverachtend.

  • Die gerechte Verteilung schutzsuchender Menschen innerhalb der EU ist grundsätzlich richtig. Die EU hat mit über 500 Millionen Einwohner*innen wesentlich mehr Möglichkeiten neu ankommende Menschen zu integrieren. Der geplante »Solidaritätsmechanismus« sieht das jedoch nicht vor. Eine verpflichtende Aufnahme von Schutzsuchenden durch alle EU-Staaten ist nicht vorgesehen. Statt fliehende Personen aufzunehmen, sollen EU-Staaten schlicht Geld an außereuropäische Drittstaaten zur Abwehr von Menschen auf der Flucht zahlen können.
  • Kinder können in Grenzverfahren kommen und damit de facto inhaftiert werden. Wenn Schutzsuchende die EU-Grenzen unregistriert überschreiten und zum Beispiel in Deutschland ankommen, wäre auch hier die Anwendung von Grenzverfahren nicht ausgeschlossen. Auch für andere vulnerable Menschen gibt es keine generellen Ausnahmen vom Grenzverfahren.
  • In Europa ankommende Schutzsuchende können in Drittstaaten abgeschoben werden, die sie nie zuvor betreten haben, nur minimalste Versorgung muss dort gewährleistet werden. So wird es EU-Staaten ermöglicht, vergleichbare Abkommen wie das zwischen England und Ruanda (das gerade von einem Gericht gekippt wurde) zu schließen, um sich aus dem Schutz für Geflüchtete zu ziehen.
  • Die mörderische Praxis der Pushbacks wird voraussichtlich zunehmen, denn die Verantwortung für die ankommenden Schutzsuchenden bleibt bei den EU-Grenzstaaten. Über die Krisenverordnung inklusive Instrumentalisierung wird im September weiterverhandelt². Eine Bewilligung dieser bedeutet, dass der Zugang zu einem Asylverfahren ausgehebelt werden kann und Pushbacks als präventiver Grenzschutz legitimiert werden.

Wir sind mit unseren Forderungen nicht allein. In einem offenen Brief kritisierten über 700  Anwält*innen die anstehende Reform als weitreichendste Einschränkung und Aushöhlung des Asylrechts seit Jahrzehnten³. Die Heinrich Böll Stiftung warnt vor einer faktischen Abschaffung des Asylrechts4.

 

Setzen Sie sich mit uns für diese Forderungen ein:

zum Beispiel am Freitag 11.08.23 um 13.00 Uhr am Rotebühlplatz (vor dem Wilhelmsbau) in Stuttgart

  • Faire Asylverfahren mit effektivem Rechtsschutz. 
  • Faire Verteilmechanismen und echte Solidarität innerhalb der EU. 
  • Keine Haftlager für schutzsuchende Menschen 
  • Der Schutz der geflüchteten Menschen darf nicht an Drittstaaten ausgelagert werden.

 #keinMenschistunsegal

 

1  Pushbacks sind staatliche Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Menschen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben werden, ohne die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen oder deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Pushbacks verstoßen u.a. gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. https://www.ecchr.eu/glossar/push-back/

2  https://www.proasyl.de/news/es-wird-noch-schlimmer-jetzt-koennte-die-instrumentalisierungsverordnung-doch-kommen/

3  https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/das-recht-auf-schutz-darf-nicht-abgeschafft-werden-949

4  https://heimatkunde.boell.de/de/2023/06/08/das-drohende-ende-des-fluechtlingsschutzes- europa-die-geas-reform-und-ihre-folgen


 

 

Stellungnahme „Rückreise-Tourismus“

24.07.2023

Warum Geflüchtete in ihre Heimat reisen
Eine Stellungnahme zum „Rückreise-Tourismus

Mitarbeitende des AGDW e.V.

„Dieser Rückreise-Tourismus muss unterbunden werden.“ Immer wieder fällt dieser Satz in Telefonaten mit Mitarbeitenden des Jobcenters oder des Sozialamts. Währenddessen steht neben den Sozialberatenden am anderen Ende der Leitung eine Frau, die ihren Mann seit über einem Jahr nicht gesehen hat, da er nicht ausreisen durfte, ein älterer Mann, der große Sehnsucht nach seinem Zuhause und seiner Heimat hat oder eine Mutter, die ihren Sohn noch einmal sehen möchte bevor er an die Kriegsfront geschickt wird.

21 (bzw. 28) Tage Urlaubsanspruch haben Personen im Bürgergeld- (bzw. Sozialhilfe-) Leistungsbezug. Zur Bewilligung des Urlaubs muss ein Antrag auf Ortsabwesenheit/ Nichterreichbarkeit gestellt werden. Und im Prozess der Antragstellung taucht er immer wieder auf, dieser Begriff: „Rückreise-Tourismus“. Ein furchtbar unpassender Begriff. Er lässt Bilder im Kopf entstehen: Geflüchtete, die mit Cocktail am Strand liegen und sich ins Fäustchen lachen, weil sie die Sozialleistungen der Bundesrepublik Deutschland beziehen, während sie es sich in ihrem Heimatland gut gehen lassen.

Die Realität ist eine ganz andere. Nicht nur die Sehnsucht nach der eigenen Heimat, nach Freund*innen und Verwandten ist ein Grund für eine Reise in das Herkunftsland. Auch die Notwendigkeit Dokumente wie Geburtsurkunden, Scheidungspapiere etc. zu beschaffen, ist für einige Menschen der Anlass, zurück in das Land, aus dem sie geflohen sind, zu gehen. Der Wunsch, den Anforderungen der deutschen Bürokratie gerecht zu werden, lässt sie dieses Risiko auf sich nehmen. 

Wieso fällt es manchmal so schwer, sich in andere Menschen hineinzuversetzen? Und die Sehnsucht nach der eigenen Heimat und gleichzeitig einem Leben in Sicherheit nachzuempfinden? Würden diese Menschen, die den „Rückreise-Tourismus“ unterbinden möchten, nicht genauso empfinden, wenn sie gezwungen wären zu fliehen und ihre Angehörigen noch im Kriegsgebiet sind?

Wir bitten Sie, den Begriff „Rückreise-Tourismus“ nicht mehr zu verwenden.  Nicht im dienstlichen Sprachgebrauch und bitte auch nicht im privaten Umfeld. Das Konstrukt hinter diesem Begriff ist geeignet, Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, zu diffamieren und rückt ihre Lebenswirklichkeit in ein falsches Licht.


 

 

Stuttgart bleibt solidarisch – Aufruf zur Kundgebung

20.07.2023

Aufruf zur Kundgebung „Stuttgart bleibt solidarisch – für eine gute, humanitäre Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen in Stuttgart“ am

Freitag, den 21.07.2023, um 17:30 Uhr vor dem Rathaus, Marktplatz 1 in Stuttgart.

Integration benötigt Raum. Das bedeutet: angemessene Unterkünfte mit Sozialräumen, die im Stadtgebiet verteilt sind. Und Massenunterkünfte sowie die Belegung von Turn-/Sporthallen und Versammlungsräumen, wenn irgend möglich zu vermeiden. Für diesen Stuttgarter Weg stand bislang eine breite Mehrheit im Stuttgarter Gemeinderat. Jüngste Äußerungen einiger im Gemeinderat, keinen weiteren Unterkunftsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen zustimmen zu wollen, sind ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich solidarisch für eine humanitäre Aufnahme und gute Integration einsetzen. Diese Haltung ist nicht nur gegenüber den Menschen, die vor Krieg und Verfolgung zu uns geflohen sind, sondern auch gegenüber allen Stuttgarter*innen unverantwortlich.

Daher laden wir alle zu unserer kurzfristig angesetzten Kundgebung ein, die sich für eine angemessene und humane Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen in Stuttgart einsetzt.

Die Kundgebung wird von einem breiten Bündnis unterstützt.


 

 

Zum Deutschen Diversity-Tag am  23. Mai 2023

23.05.2023

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert schnelle Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Stuttgart 23.05.2023  Laut DFG-Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (Mai 2023) kam es bei Einsätzen im Rahmen von Großveranstaltungen (Demonstrationen/politische Aktionen 55 Prozent, Fußballspiele 25 Prozent), aber auch bei Konfliktsituationen oder Personenkontrollen (20 Prozent) besonders häufig zu polizeilicher Gewalt. Dabei waren Minderheiten und Randgruppen einem besonderen Diskriminierungsrisiko ausgesetzt. Anlässlich des Diversity-Tags (23.05.) fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg die schnelle Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) zum umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Beratungsangebote für Betroffene von behördlicher Diskriminierung müssen ausgebaut und die Polizei stärker zum Thema „Diskriminierung von Minderheiten“ sensibilisiert werden.  

„Menschen, die Diskriminierung erfahren, müssen besser geschützt und auch ermutigt werden, diese anzuzeigen. Bei behördlicher Diskriminierung von Minderheiten darf es keinerlei Toleranz geben. Hier ist eine lückenlose Aufklärung mit dem Ziel der Gleichbehandlung angesagt. Dazu müssen Anlaufstellen und Beratungsangebote ausgebaut werden“, erklärt Feray Şahin, Bereichsleitung Familie, Kinder, Migration und Diversity beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Es sei wichtig, Behörden, aber auch die Polizei stärker für das Thema „Diskriminierung von Minderheiten“ zu sensibilisieren. Nur so könne ein Problembewusstsein dafür entwickelt und präventive Maßnahmen ergriffen werden. Zur wirksamen Bekämpfung von behördlicher Diskriminierung gegenüber Minderheiten sei die im Koalitionsvertrag verankerte Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes längst überfällig. „Der laufende Prozess der Landesregierung dauert schon viel zu lange und stockt. Um die Rechte von Betroffenen sowie die Vielfalt in unserem Land zu stärken, brauchen wir eine schnelle Einführung. Handlungsfelder wie Bildung, öffentliche Verwaltung und Polizei fallen in die Länderhoheit und sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht berücksichtigt. Diskriminierung kann jeden von uns treffen. Deshalb muss das Land die Schutzlücken schließen und jeglicher Form von Diskriminierung entgegenwirken“, so Feray Şahin.