Integrationsmanagement
Pakt für Integration und Integrationsmanagement
Das vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Pakts für Integration konzeptionierte Integrationsmanagement ersetzt die bislang als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart geförderte soziale Betreuung von Geflüchteten in der kommunalen Anschlussunterbringung. Dies betrifft als Flüchtling anerkannte Asylbewerber, sowie Asylbewerber oder geduldete Geflüchtete die seit mehr als 24 Monaten in Deutschland sind und voraussichtlich auf lange Sicht hier leben werden.
Die Umsetzung des Integrationsmanagements wurde an die in der Flüchtlingsbetreuung seit vielen Jahren tätigen Träger der Wohlfahrtspflege Stuttgart übertragen. Auch die MitarbeiterInnen des AGDW e.V. in den Gemeinschaftsunterkünften übernehmen diese Aufgabe.
Mit der Einführung des Integrationsmanagements sollen die geflüchteten Menschen in der Anschlussunterbringung noch besser in die Lage versetzt werden, die vorhandenen Strukturen und Angebote der Integration und Teilhabe selbständig nutzen zu können.
Alle geflüchteten Menschen erhalten ab Beginn der Anschlussunterbringung konkrete einzelfallbezogene Integrationsangebote von den IntegrationsmanagerInnen. Im gemeinsamen Zusammenwirken wird eine individuelle Integrationsvereinbarung für jeden geflüchteten erwachsenen Alleinstehenden und jede geflüchtete Familie erstellt. In regelmäßigen Abständen werden die IntegrationsmanageInnen zusammen mit den geflüchteten Menschen die Fortschritte der einzelnen Maßnahmen überprüfen.
Bei der Integrationsvereinbarung stehen folgende Lebensbereiche im Mittelpunkt: Vermittlung von Strukturen des Wohnens und der Wohnungssuche, Zugang zum Arbeitsmarkt, Erwerb von Deutschkenntnissen, Ausbildung, Berufsfindung und Arbeitsaufnahme, Kinderbetreuung, Schulbesuch der Kinder, Übergang von der Schule in den Beruf, Gesundheit, Zugang zu Regeldiensten.
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