Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e.V.

Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige darf nicht geschwächt werden

31.08.2026

Zum Tag der Jugend am 12. August appelliert der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg an die Politik, den Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige zu bewahren. 

Signale aus Berlin deuten darauf hin, dass der Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige wieder zurückgefahren werden könnte – ein Schritt, der junge Menschen in einer kritischen Lebensphase vermehrt im Stich lassen könnte. Der Übergang von der Jugend zum Erwachsenenleben ist ein längerer Prozess geworden. Junge Menschen in Deutschland verlassen das Elternhaus durchschnittlich erst mit 24,1 Jahren. Nach dem Mikrozensus 2024 lebten noch 28,4 Prozent der 25-Jährigen im Haushalt ihrer Eltern (33,8 Prozent der Männer, 22,4 Prozent der Frauen). Europaweit liegt das Durchschnittsalter beim Auszug sogar bei 26,3 Jahren. Das ist die neue Normalität – und sie erfordert spezialisierte Unterstützung.

In Baden-Württemberg werden immer mehr junge Volljährige durch spezialisierte Hilfen unterstützt. Im Jahr 2024 erhielten 6.783 junge Menschen Hilfen nach § 41 SGB VIII – ein Anstieg von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen 2.289 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die solche Unterstützung benötigen. Der Bedarf ist real und wächst und diese Hilfen wirken, denn sie ermöglichen es jungen Menschen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hat eine entscheidende Verbesserung gebracht: Es transformierte die Hilfen für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in einen echten Rechtsanspruch, orientiert am individuellen Bedarf des jungen Menschen. Mit dieser Reform kam auch die gesetzlich verankerte Nachbetreuung (§ 41a SGB VIII), die sicherstellt, dass junge Menschen nicht abrupt mit dem 18. oder 21. Geburtstag ihre Unterstützung verlieren. Auf Bundesebene laufen derzeit Diskussionen, diese Errungenschaften zurückzufahren. Aktuell wird auf bundespolitischer Ebene diskutiert, ob zur früheren Ermessensnorm zurückgekehrt wird – also wieder Jugendämtern zu überlassen, ob Hilfen gewährt werden oder nicht. Gleichzeitig soll die Nachbetreuung gestrichen werden. 

Das wäre ein verhängnisvoller Schritt: Junge Menschen, die schwierigere Startbedingungen haben – Traumafolgen, fehlende Netzwerke, Probleme bei der Alltagsstrukturierung – würden wieder in ihrem Anspruch auf Hilfe geschwächt werden.  Der Übergang ins Erwachsenenleben kann nicht von reiner Ermessensentscheidung oder nach Haushaltssituation abhängig sein, sondern muss nach individuellen Bedürfnissen erfolgen.

Barbara Brüchert, Referentin für Jugend und Bildung im Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg erklärt: „Junge Menschen brauchen weiterhin Entscheidungen nach ihrem individuellen Bedarf – nicht nach ihrem Geburtsdatum. Der Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige wurde aus gutem Grund gestärkt. Diesen Fortschritt jetzt wieder zurückzunehmen, würde ausgerechnet diejenigen treffen, die beim Start ins Erwachsenenleben auf Unterstützung angewiesen sind. Wer heute an dieser Hilfe spart, zahlt morgen einen deutlich höheren gesellschaftlichen Preis.“

„Insbesondere Mädchen, die lange in ihrem Bewältigungsverhalten erlebter Traumata unauffällig bleiben, benötigen auch nach dem 18. Lebensjahr weiterführende Unterstützung. Dafür bedarf es geschützter, betreuter Wohnformen. Nach der Therapie in die Familie oder in das alte Umfeld zurückzukehren ist in den seltensten Fällen möglich. Die jungen Menschen brauchen eine weitere Stabilisierung für eine nachhaltige Perspektive“, so Heidrun Neuwirth, Leiterin von „Jella“ in Stuttgart, einer Einrichtung des Baden-Württembergischer Landesverbands für Prävention und Rehabilitation.

Der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg fordert:

  • Keine Abschwächung des § 41 SGB VIII. Der Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Hilfe für junge Volljährige muss Bestand haben.
  • Erhalt der Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII. Diese ist nicht verhandelbar.
  • Flächendeckende Umsetzung der Nachbetreuung: Dies darf nicht nur eine gesetzliche Norm sein, sondern muss in der Praxis Anwendung finden.
  • Beteiligung von Care Leavern und jungen Menschen bei der anstehenden Evaluation. Ihre Stimmen müssen gehört werden.

Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige darf nicht geschwächt werden | Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg

Memorandum für besseren Flüchtlingsschutz

19.06.2026

275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

Das heute veröffentlichte Memorandum„Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

Flyer herunterladen: https://agdw.de/wp-content/uploads/2026/06/Memorandum-fuer-einen-starken-Fluechtlingsschutz-2026.pdf

AGDW Stadtradeln

21.04.2026

Auch in diesem Jahr stellt der AGDW e. V. wieder ein Team für das Stadtradeln in Stuttgart. Der Start ist am 4. Mai. Drei Wochen lang – bis einschließlich 24. Mai – lassen wir Auto, Bus und Bahn stehen und steigen aufs Fahrrad. Damit tun wir etwas für unsere Gesundheit, bauen Stress ab und verbrennen ganz nebenbei ein paar Kalorien.

Die Anmeldung für unser Team ist ab sofort möglich. Wer im letzten Jahr schon dabei war, kann seinen bestehenden Account einfach reaktivieren. Neue Teilnehmende registrieren sich unter www.stadtradeln.de/stuttgart und wählen dort das Team „AGDW e. V.“ aus.

Auch dieses Jahr gibt es wieder Preise zu gewinnen – daher freuen wir uns über jede Teilnahme und natürlich auch über Werbung im Bekanntenkreis.

Und eine Tradition führen wir ebenfalls fort: Das Gedicht unseres letztjährigen Schlusslichts findet ihr wie gewohnt im AGDW Stadtradeln-Flyer im Anhang.

Viele liebe Grüße

Murat Dirican – Organisation AGDW Stadtradeln

Flyer herunterladen: https://agdw.de/wp-content/uploads/2026/04/AGDW-Stadtradeln_Flyer-2026.pdf

Zulassungsstopp von Integrationskursen: Presse-Statement von Dr. Joachim Rock

13.02.2026

Der Erwerb der Sprache ist ein wichtiger Schlüssel, der für das Gelingen von Integration unerlässlich ist. Die Entscheidung des BAMF die Teilnahme an Integrationskursen einem großen Teil neu ankommender Menschen künftig nicht mehr zu ermöglichen, ist ein nicht nachzuvollziehender Rückschritt.

Statement unseres Dachverbandes:

Zulassungsstopp von Integrationskursen: Presse-Statement von Dr. Joachim Rock – Der Paritätische – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

Für einen starken Sozialstaat: Unser Appell zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg

11.02.2026

Anlässlich der Landtagswahl am 8. März 2026 hat der Paritätische BW gemeinsam mit den anderen Verbänden der Liga BW eine Kampagne initiiert:

Soziale Berufe bewältigen nicht nur Krisen, sie gestalten die Zukunft der Gesellschaft. Pflege, Bildung, Teilhabe, Integration und soziale Gerechtigkeit sind keine Randthemen, sondern das Fundament unserer Demokratie und entscheidend für die positive Entwicklung unseres Landes.

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