Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e.V.

Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

22.11.2024

Der 25. November ist weltweit der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Dieser Tag soll als Anlass dienen, auf die besonders vulnerable Situation aller Frauen auf der Flucht oder mit Fluchterfahrung aufmerksam zu machen. Die gravierenden Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, vor denen sie fliehen und denen sie auch nach der Flucht ausgesetzt sind, werden in sozialen politischen sowie medialen Diskursen oftmals übersehen.

Laut der UNHCR sind die Hälfte aller geflüchteten Menschen weltweit Frauen und Mädchen. Sie sind im Vergleich zu Männern mit schwereren Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, sei es durch sexuelle Übergriffe, Zwangsverheiratung oder weibliche Genitalverstümmlung, konfrontiert. Diese Erfahrungen werden jedoch in vielen Fällen nicht als asylrelevante Flucht- und Verfolgungsgründe anerkannt. Anstatt einen sicheren, humanitären Schutz zu erhalten, bekommen viele Betroffene in Deutschland lediglich ein Abschiebeverbot gem. § 60 V bzw. § 60 VII AufenthG. Ein erschütterndes Beispiel für diesen mangelnden Schutz ist der aktuelle Fall einer Frau, die zusammen mit ihren Kindern abgeschoben wurde, obwohl sie zum Schutz vor einem gewalttätigen Ex-Partner in einem Hamburger Frauenhaus untergebracht waren.

Für Frauen auf der Flucht ist das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, besonders hoch. Einerseits sind Gewalterfahrungen oder die Androhung von Gewalt häufige Treiber für Migrationsentscheidungen, andererseits setzt der Migrationsprozess Frauen und Mädchen einem erhöhten Risiko aus, (erneut) Opfer sexualisierter oder anderer geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden. Traumata, traditionelle Rollenbilder und geschlechtsspezifische Diskriminierung können die anschließende (Re-) Integration zusätzlich erschweren. Es ist daher dringend notwendig, die Bedarfe von Betroffenen endlich ernst zu nehmen.

Geflüchtete Frauen und deren Kinder benötigen mehr als nur temporären Schutz – Sie brauchen eine langfristige und wirkungsvolle Unterstützung, die ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt und ihnen auch auf lange Sicht eine Bleibeperspektive und ein gewaltfreies Leben garantiert. Dazu gehören der Zugang zu vollumfänglicher und auch geschlechtsspezifischer Gesundheitsversorgung, der Schutz vor weiterer Gewalt und die Möglichkeit zur Inklusion in die Gesellschaft.

Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ist es unsere Verantwortung, nicht nur auf diese Problemlage hinzuweisen, sondern aktiv zu handeln und auf eine radikale Veränderung hinzuwirken, damit Frauen nicht weiterhin der blinde Fleck der Flüchtlingsdebatte bleiben!

Quellen:

Terres des Femmes, Menschenrechte für die Frau e.V. (2024). Frauenspezifische Fluchtgründe. Abgerufen von https://frauenrechte.de/unsere-arbeit/gleichberechtigung-und-integration/hintergrundinfos/frauenspezifische-fluchtgruende#:~:text=Frauen%20wie%20M%C3%A4nner%20fliehen%20aus,und%20Frauen%20aus%20frauenspezifischen%20Fluchtgr%C3%BCnden.

UNHCR (2024). Was geflüchtete Frauen brauchen. Abgerufen von https://www.unhcr.org/ch/was-wir-tun/frauen-auf-der-flucht

NDR (2024). Hamburg: Frauenhaus-Bewohnerin mit zwei Kindern abgeschoben. Abgerufen von https://www.uno-fluechtlingshiöfe-de

UNO-Flüchtlingshilfe (2024). Jede dritte Frau erlebt geschlechtsspezifische Gewalt. Abgerufen von https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/fluechtlingsschutz/fluechtlingsfrauen/geschlechtsspezifische-gewalt

Orange the World – UN Women Deutschland