Zum Deutschen Diversity-Tag am  23. Mai 2023

23.05.2023

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert schnelle Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Stuttgart 23.05.2023  Laut DFG-Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (Mai 2023) kam es bei Einsätzen im Rahmen von Großveranstaltungen (Demonstrationen/politische Aktionen 55 Prozent, Fußballspiele 25 Prozent), aber auch bei Konfliktsituationen oder Personenkontrollen (20 Prozent) besonders häufig zu polizeilicher Gewalt. Dabei waren Minderheiten und Randgruppen einem besonderen Diskriminierungsrisiko ausgesetzt. Anlässlich des Diversity-Tags (23.05.) fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg die schnelle Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) zum umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Beratungsangebote für Betroffene von behördlicher Diskriminierung müssen ausgebaut und die Polizei stärker zum Thema „Diskriminierung von Minderheiten“ sensibilisiert werden.  

„Menschen, die Diskriminierung erfahren, müssen besser geschützt und auch ermutigt werden, diese anzuzeigen. Bei behördlicher Diskriminierung von Minderheiten darf es keinerlei Toleranz geben. Hier ist eine lückenlose Aufklärung mit dem Ziel der Gleichbehandlung angesagt. Dazu müssen Anlaufstellen und Beratungsangebote ausgebaut werden“, erklärt Feray Şahin, Bereichsleitung Familie, Kinder, Migration und Diversity beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Es sei wichtig, Behörden, aber auch die Polizei stärker für das Thema „Diskriminierung von Minderheiten“ zu sensibilisieren. Nur so könne ein Problembewusstsein dafür entwickelt und präventive Maßnahmen ergriffen werden. Zur wirksamen Bekämpfung von behördlicher Diskriminierung gegenüber Minderheiten sei die im Koalitionsvertrag verankerte Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes längst überfällig. „Der laufende Prozess der Landesregierung dauert schon viel zu lange und stockt. Um die Rechte von Betroffenen sowie die Vielfalt in unserem Land zu stärken, brauchen wir eine schnelle Einführung. Handlungsfelder wie Bildung, öffentliche Verwaltung und Polizei fallen in die Länderhoheit und sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht berücksichtigt. Diskriminierung kann jeden von uns treffen. Deshalb muss das Land die Schutzlücken schließen und jeglicher Form von Diskriminierung entgegenwirken“, so Feray Şahin.


 

 

Aufnahme statt Abschreckung

23.05.2023

30 Jahre nach der Verabschiedung des „Asylkompromisses“ fordern Flüchtlingsrat und Paritätischer ein Ende der Abschreckungspolitik

30 Jahre nach der Verabschiedung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bundestag muss die unwürdige Behandlung geflüchteter Menschen in Deutschland endlich ein Ende haben. Der Flüchtlingsrat und der Paritätische in Baden-Württemberg fordern eine Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Spezialgesetzgebung verhindert eine menschenwürdige Aufnahme aller Geflüchteten und schränkt ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten drastisch ein.

30 Jahre ist es inzwischen her, dass der deutsche Bundestag am 26. Mai 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ beschlossen hat – ein trauriger Meilenstein in der Geschichte der Entrechtung geflüchteter Menschen in Deutschland. Damit wurde das Grundrecht auf Asyl drastisch ausgehöhlt. Dieses Gesetz hat den Zugang für Geflüchtete zu gesundheitlicher Versorgung während ihrer Asylverfahren massiv verschlechtert und die staatlichen Leistungen, die sie beziehen können, unter das Existenzminimum gedrückt. Zu diesem Schluss kam auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2012. Dennoch besteht das Gesetz bis heute fort.

„Das Asylbewerberleistungsgesetz fußt auf der Annahme, dass Menschen nicht nach Deutschland fliehen, wenn Aufnahmebedingungen so schlecht wie möglich gestaltet werden. Dies wird auch in der aktuellen Debatte immer wieder suggeriert. Doch dabei handelt es sich um einen Trugschluss, dem die Politik nun offiziell seit 30 Jahren unterliegt“, so Anja Bartel, Geschäftsleiterin vom Flüchtlingsrat. „Wir fordern ein Ende der Abschreckungspolitik und eine echte Aufnahmepolitik für alle Geflüchteten“.

„Die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine hat gezeigt, dass ein Rechtskreiswechsel und damit der direkte Zugang zu allgemeinen Sozialleistungen, dem Arbeitsmarkt, Integrationskursen und medizinischer Versorgung für Geflüchtete durchaus möglich ist und die Integration fördert. Deshalb ist die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes anzustreben. Das bestehende System unterteilt Geflüchtete in zwei Klassen und steht im Widerspruch zu unseren Grundrechten und einem menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten“, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.

Zu diesem Thema organisiert das Bündnis für Menschenrechte und Flucht (SAMFT) eine Podiumsdiskussion am 12. Oktober. Näheres erfahren Sie baldmöglichst auf unserer Homepage! 


 

 

Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungen abschaffen!

04.04.2023

Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Oft werden Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, die die Menschen diskriminieren und entmündigen und letztlich eine weitere drastische Leistungskürzung darstellen. Die Einschränkung der Gesundheitsversorgung führt oft zu verschleppter, verspäteter und unzureichender Behandlung. Sanktionen führen häufig zu weiteren Kürzungen. Durch die fehlende Einbindung in das reguläre Sozialsystem werden die Betroffenen zudem von den Maßnahmen der Arbeitsförderung weitgehend ausgeschlossen.

Beschlossen wurde das AsylbLG 1993, erklärtermaßen sollte es zur Abschreckung von Schutzsuchenden dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Regelungen im AsylbLG für verfassungswidrig erklärt. Die Ampel-Koalition hat angekündigt, das Gesetz „im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ überarbeiten zu wollen – doch das reicht nicht. Im Jahr 2023 besteht das Asylbewerberleistungsgesetz seit 30 Jahren. Es ist Zeit, dieses beschämende Kapitel deutscher Abschreckungspolitik endgültig zu beenden.

Anfang dieses Jahres haben über 60 Organisationen in einem Appell die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Geflüchtete müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden. Inzwischen haben 89 Organisationen die Forderung unterzeichnet – 25 bundesweite, 21 landesweite und 43 regionale + lokale. Die AGDW hat sich dem Appell angeschlossen. Unterzeichnungen sind weiterhin möglich.

Lesen Sie den vollständigen Text des Appells unter www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz 


 

 

Ein Krieg – zwei Standarts

30.03.2023

Demonstrationsaufruf in Stuttgart am 01.04.2023 ab 14:30 Uhr am Schillerplatz

OneWar-Offizieller Flyer – Für mehr Informationen bitte klicken! 

Statement_Ukraine_Drittstaatsangehörige – Was die Betroffenen denken

Vor über einem Jahr wurde die Ukraine von russischen Truppen überfallen und seither ist dort Krieg, der viele Menschen in die Flucht getrieben hat. 

Zum ersten Mal in der Geschichte hat die EU die sogenannte Massenzustromrichtlinie angewandt und nimmt Ukrainer*innen im vereinfachten Verfahren auf.

Vieles geht tatsächlich leichter und schneller, als bei Menschen, die über ein oft langwieriges Asylverfahren zunächst ihr Bleibrecht erstreiten müssen. Ukrainer*innen erhalten direkt eine Aufenthaltserlaubnis, dürfen direkt privaten Wohnsitz nehmen und arbeiten.

Für Menschen aus anderen Ländern, die sich in der Ukraine aufgehalten hatten – sogenannte Drittstaatsangehörige, erfahren diese Willkommenskultur allerdings nicht.

Lange Zeit erhielten Sie überhaupt keine Sozialleistungen oder mussten dies erst mit Nachdruck einfordern, um zumindest eine geringe Einmalzahlung – nicht mehr als ein  Almosen –  in die Hand gedrückt zu bekommen.

Auch jetzt müssen sie oft noch dafür kämpfen die Regelleistung vom Jobcenter zu erhalten, die Ihnen zusteht. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wir Ihnen in der Regel verweigert, einige wurden zur Ausreise oder in ein Asylverfahren gedrängt.

Um auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen, haben sie am 01. April 2023 eine Kundgebung organisiert

Die AGDW unterstützt das Anliegen der Gruppe auf Gleichbehandlung und lädt dazu ein, sich an der Protestkundgebung zu beteiligen.


 

 

Die AGDW sammelt Spenden für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei

08.02.2023

Die AGDW e.V. Gemeinschaftsunterkünfte sammeln für die Erdbebenopfer Geldspenden. Diese werden an die Hilfsorganisationen in der Türkei und Syrien (Türkischer Roter Halbmond, Weißhelme und Heyva Sor a Kurdistanê e.V) weitergeleitet. 

Gemeinsam mit den Bewohnern und Bewohnerinnen der Gemeinschaftsunterkünfte  wollen wir einen Beitrag zur Unterstützung der notleidenden Menschen leisten. 

Sie können uns unterstützen. Überweisen Sie ihre Spende mit dem Verwendungszweck „ERDBEBEN“ an 

Spendenkonto des AGDW e.V.

Bank für Sozialwirtschaft:

IBAN DE21 6012 0500 0007 7830 18
BIC BFSWDE33STG

Vielen Dank 

Ihre AGDW e.V. 


 

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

28.11.2022

PRESSEMITTEILUNG – DER PARITÄTISCHE             

zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.)                                                                                                                                                       

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert ausreichend Schutz für alle von Gewalt betroffenen Frauen

Baden-Württemberg braucht einen Pakt gegen Gewalt an Frauen

Ulm/Stuttgart 23.11.2022      

Der Bericht der Expertinnengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) zeigt erhebliche Defizite beim Schutz von Frauen vor Gewalt in Deutschland. Es fehlt an Frauenhausplätzen, Beratungs- und Interventionsstellen sowie einer ausreichenden Finanzierung. Deshalb fordern der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg und Frauen helfen Frauen e.V. in Ulm den flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau an Hilfen sowie eine verlässliche auskömmliche Finanzierungsstruktur. In Baden-Württemberg waren schätzungsweise ca. 142.000 Frauen von Partnergewalt in den letzten zwölf Monaten betroffen. Das ergeben Berechnungen in Anlehnung an die Deutsche Prävalenzstudie 2004 sowie der FRA-Studie von 2014.

Lesen Sie hier weitere Stellungnahmen und Hintergrundinformationen.