Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu syrischen Kriegsdienstverweigerern

16.12.2020

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020 verdeutlicht, dass viele syrische Geflüchtete, die in der Vergangenheit nur noch einen subsidiären Schutzstatus erhielten, zu Unrecht benachteiligt wurden.
Auch unter dem Gesichtspunkt des Familiennachzugs sollten Betroffene nun überlegen, ob sie einen Asylfolgeantrag stellen wollen.
Diese Option gibt es aber nur noch bis zum 19.02.2021, denn bis dahin müsste ein Asylfolgeantrag gestellt worden sein.

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Kurzinformation auf Arabisch
https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-01-Syrien-EuGH-Arabisch-.pdf

Mehr zum Hintergrund auf der Homepage von „Pro Asyl“
https://www.proasyl.de/news/erfolg-vor-dem-europaeischen-gerichtshof-entscheidung-zu-syrischen-kriegsdienstverweigerern/

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs 
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200142de.pdf

Musterschriftsatz für einen Asylfolgeantrag von „Pro Asyl“
Download Asylfolgeantrag Musterschriftsatz EuGH-Urteil zu Syrien (für Betroffene ohne RA)