Finanzierung der Rückkehrberatung in Stuttgart ist vorläufig gesichert

11.10.2018

In einer gemeinsamen Anstrengung haben das Land Baden Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart die Finanzierung der Rückkehrberatung in Stuttgart bis zum Ende des Jahres 2019 gesichert.

Seit Jahren war das Projekt mit Mitteln des Flüchtlingsfonds der Europäischen Union ko-finanziert worden. In diesem Jahr war der Antrag auf Förderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überraschend abgelehnt worden.

Weil die Bedeutung und Notwendigkeit des Angebots unbestritten ist, haben die Stadt Stuttgart und das Land Baden Württemberg beschlossen, jeweils die Hälfte der Personal- und der Sachkosten vorläufig zu übernehmen. So kann die seit vielen Jahren erfolgreiche Arbeit von den MitarbeiterInnen der AGDW weitergeführt werden.

Dafür bedanken wir uns sowohl bei der Landeshauptstadt Stuttgart als auch beim Regierungspräsidium Karlsruhe.