Informationen zu Einreise, Aufenthalt und sozialen Rechten von Menschen aus der Ukraine

01.03.2022

Seit dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine sind Hundertausende Menschen auf der Flucht, über 500.000 sind laut UN-Angaben bereits in die EU eingereist. Und die Europäische Union bereitet sich auf viele weitere Flüchtlinge vor und plant, zum ersten Mal, die „Massenzustrom-Richtlinie“ zu aktivieren, die einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus mit relativ weitreichenden Rechten für Bürgerkriegsflüchtlinge sowie eine mögliche Verteilung geflüchteter Menschen innerhalb Europas vorsieht. Die Europäische Kommission bereitet einen entsprechenden Beschluss für die nächste Sitzung des EU-Innenminister*innen-Rats vor, der am Donnerstag mit qualifizierter Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten (die mindestens 65% der EU- Bürger*innen repräsentieren) angenommen werden muss. Die Bundesregierung hat sich dafür bereits deutlich ausgesprochen.

Die Mitarbeiter*innen der AGDW erreichen aktuell viele Fragen zur Einreise nach Deutschland, den Aufenthalts und Unterbringungsmöglichkeiten und den sozialen Rechten von flüchtenden Menschen aus der Ukraine.
Kerstin Becker, Referentin für Flüchtlingshilfe und Flüchtlingspolitik des Paritätischen Gesamtverbands, hat dazu Informationen und weiterführende Links zusammengestellt.
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